Wir zitieren die Eschweiler Nachrichten/Zeitung vom 09.03.2010
Stadt registriert immer mehr Verschmutzungen von Bachläufen. Fehleinleitungen sind kein Kavaliersdelikt. Geldstrafen drohen.
Anwohnern und Spaziergängern stinkt’s. Zum Beispiel am Grubenrandkanal in Hehlrath. Dort haben die Klagen über Geruchsbelästigungen deutlich zugenommen. Und die Stadt Eschweiler hat in jüngster Vergangenheit in den Bachläufen vermehrt Gewässerverschmutzungen durch Fehleinleitungen festgestellt.
Die Entwässerungsanlagen der Stadt Eschweiler sind in Teilbereichen, zum Beispiel in den Ortslagen Hehlrath und Kinzweiler, als sogenanntes Trennsystem ausgebildet. In diesen Systemen werden Schmutz- und Regenwasser in zwei voneinander unabhängigen Kanälen gesammelt und abtransportiert. Der Regenwasserkanal leitet hierbei unverschmutztes Wasser von Dach-, Platz- und Straßenflächen direkt in die nahegelegenen Bäche und Gräben, während die Schmutzwasserleitung in das weiterführende Kanalnetz und somit zur Kläranlage führt. Alle Abwässer, die absichtlich oder versehentlich in die Straßenabläufe eingeleitet werden, etwa Putzwasser, führen somit unmittelbar zu Verschmutzungen und Umweltbelastungen der Bachläufe. Die Stadt weist daher alle Anwohner nochmals darauf hin, dass in den Stadtteilen mit Trennsystem im Interesse des Gewässerschutzes, sowie zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen eine Entsorgung von Putzwasser o. ä. in die Straßenabläufe nicht erlaubt ist.
Eine weitere Ursache für Verunreinigungen durch Abwässer im Regenwasserkanal ist eine Fehleinleitung durch einen fälschlich an den Regenwasserkanal angeschlossenen Schmutzwasserkanal. Dies geschieht häufig bei Um- oder Anbauten von Badezimmern und Geräteschuppen mit Waschgelegenheiten.
Nebel bringt Licht ins Dunkel
Unter Einsatz von Nebel, der in die Hauptkanalisation eingeblasen wird, kann die Stadt Eschweiler Fehlanschlüsse teilweise feststellen. Dies ist im vergangenen Jahr bereits geschehen. Die entsprechenden Untersuchungsergebnisse werden derzeit ausgewertet und die betroffenen Grundstückseigentümer mit der Aufforderung zur Beseitigung eventueller Fehlanschlüsse angeschrieben. In diesem Zusammenhang werden auch die Grundstückseigentümer benachrichtigt, die Niederschlagswasser von Dach- und Hofflächen in den Schmutzwasserkanal einleiten, da dabei die verstärkte Gefahr der hydraulischen Überlastung des Schmutzwasserkanals besteht und zu Rückstau in den Anschlussleitungen führen kann.
Ob sich ein Grundstück in einem Gebiet befindet, in dem ein Trennsystem vorhanden ist, können Interessierte im Internet unter www.eschweiler.de > Rubrik Rathaus > Anliegen > Abwassersysteme einsehen. „Bei der unsachgemäßen Entsorgung von Putzwässern oder bei Fehleinleitungen durch falsch angeschlossene Schmutzwasserleitungen handelt es sich keinesfalls um ein Kavaliers¬delikt. Vielmehr stellt eine solche Verschmutzung der Bachläufe eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler mit Geldbußen belegt werden können“, betont die Verwaltung.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH (WBE) unter 02403/50962425 oder 50962423 zur Verfügung.
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Ende des zitierten Artikels
Mehr über einen zu diesem Thema von Ratsmitglied Dietmar Schultheis durchgeführten Ortstermin in Hehlrath finden Sie hier und eine Pressemeldung zum "Gestank am Hehlrather Bach" finden Sie hier.